| AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Spielraum – Heinke Rathke, Barbara Schröder GbR“ § 1 Allgemeines (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Vermietungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, diesen wird explizit widersprochen. Mit Abgabe einer auf den Abschluss eines Vertrages mit der „Spielraum – Heinke Rathke, Barbara Schröder GbR“ gerichteten Willenserklärung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des sonstigen internationalen Privatrechts. (3) Diese AGB besitzen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden Gültigkeit. (4) Soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind vom Leistungsumfang Architektenleistungen oder Bauleistungen nicht erfasst. Architekten und Bauunternehmer werden direkt vom Kunden beauftragt und sind nicht unsere Subunternehmer, auch wenn sie von uns empfohlen worden sind. § 2 Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Norm verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro an uns zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.
§ 3 Preise und Zahlung (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, sind unsere Preise Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Transportkosten können in Rechnung gestellt werden. (2) Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die Preise unserer aktuellen Preislisten bzw. unserer schriftlichen Angebote. (3) Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mietzahlungen sind monatlich, jeweils zum 3. Werktag eines Monats, fällig. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferzeit (1) Vermietungskisten und bestellte Verkaufswaren werden innerhalb von 30 Tagen ab - Vertragsschluss ausgeliefert, sofern alle Artikel vorrätig sind und kein anderer Termin ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Frist beginnt jedoch frühestens zu laufen, wenn alle technischen Fragen, die Voraussetzung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages sind, durch den Kunden beantwortet sind. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages wird bereits jetzt widersprochen. (2) Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu erhalten. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Gefahrübergang Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. (2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auch im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt.
§ 7 Inhalt der Spielkisten / Spielwarenvermietung (1) Der Inhalt der Spielkisten kann variieren, da diese individuell zusammengestellt werden. (2) Ausgeliehene Spielwaren und Möbel sind sorgfältig und angemessen zu behandeln. (3) Mit Ablauf des Mietvertrages sind die Spielkisten vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Überprüfung auf Vollständigkeit und Zustand der Spielwaren erfolgt in den Räumen der Firma Spielraum. (4) Sofern die Vermietungskisten durch uns aufgrund eines Verschuldens des Mieters nicht rechtzeitig nach Ablauf des entsprechenden Mietvertrages abgeholt werden können, berechnen wir pro zusätzlichem Verleihtag eine Gebühr von 2 Euro. (5) Wir sind berechtigt vom Kunden Schadensersatz zu verlangen, soweit dieser seiner Pflicht aus Abs. 3 nicht nachkommt. Soweit die fehlenden oder mangelhaften Sachen älter als 1 Jahr sind, beträgt der Schaden 50% des von uns für die Sache entrichteten Kaufpreises, sonst 100% dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit wir einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. (6) Die Spielkisten können verschluckbare Kleinteile enthalten und sind deshalb nicht immer für Kinder unter 3 Jahren geeignet. § 8 Mängelgewährleistung (1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren im Falle eines Kaufs ein Jahr nach Ablieferung. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei einer Verletzung von Garantien oder soweit Bauwerke betroffen sind. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt § 9 entsprechend. (3) Im Falle eines Mietvertrages finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Eine Mietminderung ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Mangel der Mietsache unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt auch hier § 9 entsprechend.
§ 9 Haftung (1) Die Spielwaren sind nutzungsgemäß einzusetzen und entsprechend der Altersangaben zu verwenden. Sicherheitshinweise der einzelnen Hersteller sind zu beachten. (2) Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels soweit Bauwerke betroffen sind. (4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine strengere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht juristisch zu belangen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.
§ 11 Schriftform Soweit ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden ist, sind Änderungen des Vertrages oder dieser AGB ebenfalls nur schriftlich zulässig. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Klausel.
§ 12 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Gesamtvertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle für den unwirksamen Teil der AGB eine wirksame Regelung zu vereinbaren, welche den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. |